März 5

Katzenelend

Streunerkatzen 

ein – meist kurzes – Leben im Elend


Es liegt der Antrag vor, dass die Stadt Brilon zur Bekämpfung des Katzenelends unter den streunenden verwilderten Hauskatzen eine entsprechende Regelung in ihre ordnungsbehördliche Verordnung aufnehmen soll. Die ganzen rechtlichen Aspekte ergeben sich aus dem Antrag. Insbesondere ist dort dargelegt, aufgrund welcher Voraussetzungen eine entsprechende ordnungsbehördliche Regelung möglich ist.

 

 

 

 

 

Hier seien stichwortartig nur kurz genannt:

  • Vermeidung der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten wie z.B. Katzen-AIDS auf Hauskatzen, aber auch anderen Krankheiten und Keimen, die auch auf den Menschen übertragbar sind
  • Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung von verwilderten Hauskatzen
  • Schutz der Vogelwelt

Viele Städte sind dem Beispiel von Paderborn inzwischen gefolgt und haben eine entsprechende Regelung in ihre Verordnung aufgenommen, unter anderem die Nachbarstädte Arnsberg, Sundern, Möhnesee, Büren und Geseke.

Tierschutz ist ein grundgesetzlich verankertes, gesellschaftliches Anliegen und obliegt nicht allein den Tierschutzvereinen. Daher darf man die ehrenamtlichen Tierschützer und Tierheime nicht mit dem Problem allein lassen, sondern sollte sie so gut es geht bei ihrer Tätigkeit unterstützen. 

Ein ganz wesentlicher Grund, der rechtlich jedoch leider ohne Belang ist, da dort nur die von diesen wild streunenden Katzen ausgehenden Gefahren Grundlage sein dürfen, ist jedoch auch der Tierschutzgedanke selbst. Nur durch die Eindämmung der weiteren unkontrollierten Vermehrung kann das Leiden dieser herrenlosen Katzen langfristig gemindert werden.

 

Viele haben vielleicht die Vorstellung, dass diese verwilderten Katzen ein schönes Leben in Freiheit führen, sich von Mäusen ernähren und keines Schutzes bedürfen. Jedoch das Gegenteil der Fall. Die Katzen waren Haustiere, die im Unterschied zu „echten“ Wildtieren nicht für ein Leben in der „Natur“ geschaffen sind. Sie vegetieren meist unter erbärmlichen Umständen vor sich hin.

Krank, voller Parasiten, hungrig und unterernährt und in der kalten Jahreszeit den Verhältnissen draußen nicht gewachsen. Jeden Winter kommen unzählige Katze vor Hunger und Kälte qualvoll um.

Hunde genießen durch eine entsprechende Regelung im Tierschutzgesetz einen besseren Schutz als Katzen, die im Gegensatz zu vielen anderen Tieren offenbar kaum eine Lobby haben.

Derzeit ist die Tötung von streunenden Hunden in der Ukraine im Vorfeld der Fußball-EM ein großes Thema, welches international Proteste hervorruft. Es wäre auch hier bei uns undenkbar, dass eine breite Öffentlichkeit akzeptieren würde, dass eine große Zahl herrenloser Hunde krank und hungrig und ohne jede Hilfe vor sich hin vegetieren müsste.

 

Das Landgericht Gießen hat bereits in einem Urteil ausgeführt, dass das Dahinsiechen einer unter Krankheit und Hunger leidenden herrenlosen Katze mit unseren ethischen Wertvorstellungen nicht vereinbar ist. Muss das erst ein Gericht feststellen?

Angesichts der Tatsache, dass jeder Frosch, jede Fledermaus und jeder Vogel inzwischen umfangreichsten Schutz genießt und ganze Autobahnen nicht gebaut werden, weil dort entsprechende Populationen siedeln, darf man vor dem Elend der verwilderten Hauskatzen nicht weiter die Augen verschließen.

Es gebietet die Achtung und der Respekt vor jeder Kreatur, vermeidbares Leid zu verhindern.

Letztendlich ist der Mensch, der diese Haustiere verwildern und damit unfreiwillig sich selbst überließ, verantwortlich für deren Schicksal, als ehemaliges Haustier ohne menschliche Obhut auf sich allein gestellt zu sein.

Vielen ist gar das Elend der Streunerkatzen gar nicht bewusst, weil es oft im Verborgenen statt findet. Verjagt und häufig auch misshandelt und getreten, leben sie häufig so gut wie „unsichtbar“ und kommen nur bei Dunkelheit aus ihrem Versteck.

Vielerorts kümmern sich Tierschützer um die Streuner und versuchen, mit Fütterung und Kastrationsaktionen die Situation zu verbessern. Dies ist jedoch meist ein „Tropfen auf dem heißen Stein“, da der stetige Anstieg der zu versorgenden Katzen mit einem überproportionalem Anstieg erkrankter Katzen einher geht. Leider vermehren sich jedoch auch sehr geschwächte und kranke Katzen unvermindert weiter – die Population verwilderter Katzen wächst somit stetig weiter an.

Durch eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht kann dem weiteren unkontrolliertem Anwachsen der verwilderten Streunerkatzen langfristig wirksam entgegen getreten werden.

Es hat sich gezeigt, dass eine solche Verpflichtung, die mit einer offensiven Aufklärungsarbeit ein her gehen muss, der effektivste Weg ist, um das Katzenelend zu bekämpfen. Es sollte nicht durch Untätigkeit dazu kommen, dass man wie in vielen Ländern Südeuropas, der Lage irgendwann nur noch Herr wird, indem man herrenlose Katzen – und dort übrigens auch Hunde – einfängt und in Tötungsstationen vergast.

    

Es kann sein, dass auch der Katzenschutz irgendwann im Tierschutzgesetz verankert wird. Dies ist aber bisher noch nicht geschehen. Da aber den Kommunen die Möglichkeit gegeben ist, bis zu einer entsprechenden bundesrechtlichen Regelung selbst tätig zu werden, sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht werden.

Damit dokumentiert eine Gemeinde, dass ihr der Tierschutz wichtig ist und sie die Anliegen der Tierschützer ernst nimmt.

       

 

 

 

 

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Veröffentlicht5. März 2012 von Bonnie in Kategorie "Tierschutz und Kastrationspflicht
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