Oktober 14

Sind Tiere „Sachen“? Und was ist eigentlich ein „Tierhalter“?

Liebe Fellnasen, ich will euch mal ein bisschen schlau machen. Klar, ihr seid schon schlau – aber vielleicht habt ihr euch noch nicht so wirklich damit befaßt, welche Rechte und Pflichten eure Dosis als Halter haben. Rein rechtlich gesehen – WIR wissen ja, dass sie nicht unsere „Halter“, sondern das Personal sind 😉

Aber es ist im Gesetz – genauer gesagt in diversen Gesetzten – geregelt, welche Rechte und Pflichten ein Tierhalter hat. Und auch, welchen „Status“ wir Tiere haben. Dieser ist ein bisschen kompliziert, weil es bei der Verfassung des BĂźrgerlichen Gesetzbuches gegen Endes des 19. Jahrhunderts (Ăźbrigens durch einen „Sohn“ meiner Heimatstadt, den guten Eduard Pape!) noch kein Gedanke war, dass Menschen emotionale Bindungen zu ihren Haustieren haben, und diese nicht nur aus rein wirtschaftlichen Interessen (MilchkĂźhe) oder zu einem bestimmten Zweck (Schäferhund, Wachhund, Mäusefänger) halten. Diese Beziehung zwischen Menschen und ihren Haustieren hat sich stark gewandelt, so dass es heute in erster Linie auf die Rechtsprechung ankommt, wie ein Haustier rechtlich „behandelt“ wird.

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